Gut für Rentner, Familien und Minijobber: Zum 1. Juli 2019 treten wichtige gesetzliche Änderungen in Kraft. Einen Überblick gibt es hier.
Rentenerhöhung
Die knapp 20 Millionen Rentner in Deutschland dürfen sich ab dem 1. Juli 2019 über eine spürbare Aufstockung ihrer Bezüge freuen. So steigen die Renten in Westdeutschland um 3,18 Prozent und die in Ostdeutschland sogar um 3,91 Prozent. Ein Rentner, dessen Bezüge sich nur aus West-Beiträgen errechnet, erhält bei einer bisherigen monatlichen Rente von 1000 Euro also nun 31,80 Euro mehr. Im Osten sind es entsprechend 39,10 Euro mehr. Damit nähern sich auch die Renten in Ost und West weiter an. Der Rentenwert im Osten steigt auf 96,5 Prozent des Westwerts. Die Rentenerhöhung basiert auf einer automatischen Anpassung, die den Staat in der zweiten Jahreshälfte 2019 knapp 3,8 Milliarden Euro mehr kostet.
Kindergelderhöhung
Ab dem 1. Juli 2019 bekommen Eltern für jedes Kind zehn Euro mehr Kindergeld überwiesen. Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld somit insgesamt von 194 Euro auf 204 Euro. Für das dritte Kind gibt es nun 210 Euro, statt bislang 200. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es nun 235 Euro vom Staat. Die Beiträge werden automatisch angepasst.
Minijobber dürfen mehr verdienen
Sogenannte Minijobber dürfen ab Juli 2019 mehr verdienen. Als Minijobber galt man bislang, wenn man zwar mehr als 450 Euro, aber weniger als 850 Euro Brutto-Lohn im Monat nicht überschreitet. Nun steigt diese Grenze von 850 auf 1300 Euro brutto im Monat. Wichtig ist dies vor allem, weil nun bis zu dem höheren Betrag nur die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Und noch eine gute Nachricht für Minijobber: Ab Juli bekommen sie trotz der reduzierten Rentenversicherungsbeiträge keine reduzierten Rentenleistungen mehr. Dadurch müssen Arbeitnehmer nicht mehr aus eigenen Mitteln aufstocken. Damit will die Bundesregierung die Minijobs attraktiver machen und die Zahl solcher Anstellungen erhöhen.